Unsere Zahl des Monats Ausgabe 60
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Ab 2026: Umsatzsteuer sinkt auf 7 % – Was bedeutet das für Bäckereien?
Nach der Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz von 19 % auf Speisen in Bäckerei-Cafés zum 1. Januar 2024 steht nun wohl die nächste Änderung bevor. Der Gesetzgebungsprozess zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie – und damit auch für Bäckereien mit Café-Betrieb – läuft auf Hochtouren.
Nach der Anhörung im November 2025 sind die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrats für Dezember 2025 vorgesehen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss noch im Dezember erfolgen, sodass die neue Regelung zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Durch diese geplante Regelung entfällt die bisherige Differenzierung zwischen „Mitnahme“ und „Verzehr vor Ort“, die in der Praxis häufig Anlass für Abgrenzungsfragen und Fehler bot.
Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten, ob die Änderungen in dieser Form vollständig umgesetzt werden. Die nachfolgenden Hinweise sollen einen sicheren Umgang mit der Thematik ermöglichen, falls die Gesetzesänderung kurzfristig in Kraft tritt.
Konsequenzen für die Bäckerei-Branche:
Für die Bäckerei-Branche bedeutet das nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch mehr Handlungsspielraum bei der Preisgestaltung. Die Frage, ob die Steuerersparnis an die Kunden weitergegeben oder zur Stabilisierung der Marge genutzt wird, ist eine strategische Entscheidung, die jedes Unternehmen individuell treffen muss. Klar ist: Die Senkung eröffnet Chancen, die wirtschaftliche Situation zu verbessern und Investitionen in Qualität oder Service zu ermöglichen.
Technisch und organisatorisch ist die Umstellung kein Selbstläufer. Kassensysteme müssen zum Stichtag angepasst werden, damit die richtigen Steuersätze hinterlegt sind und die Schnittstellen zur Finanzbuchführung korrekt arbeiten. Wer hier nicht gewissenhaft vorbereitet ist, riskiert fehlerhafte Buchungen und unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Auch bei Gutscheinen ist Vorsicht geboten: Einzweckgutscheine, die vor 2026 mit 19 % ausgegeben wurden, bleiben bei diesem Umsatzsteuersatz. Mehrzweckgutscheine hingegen profitieren von der Senkung, wenn sie erst 2026 eingelöst werden. Gleiches gilt für Catering- oder Lieferverträge, die Zeiträume vor und nach dem Stichtag betreffen – hier ist eine korrekte Aufteilung der Bemessungsgrundlage erforderlich.
Betriebswirtschaftlich führt dies zu einer effektiven Preissenkung von 11.2 %. Beispielsweise spart ein Betrieb mit einem Café-Umsatz von 500.000 Euro pro Jahr durch die Senkung rund 55.000 Euro Umsatzsteuer. Bei größeren Betrieben kann die Entlastung auch schnell deutlich Entlastungen verursachen. Diese Beträge sind nicht nur buchhalterische Größen, sondern echte Liquiditätsvorteile, die für Investitionen, Personal oder Preisstrategien genutzt werden können.
Was sollten Sie jetzt tun?
Die technische Vorbereitung ist der erste Schritt. Prüfen Sie Ihre Kassensysteme und die Schnittstellen zur Finanzbuchführung. Denken Sie über Ihre Preispolitik nach: Soll die Entlastung vollständig an die Kunden weitergegeben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken? Oder ist eine teilweise Anpassung sinnvoll, um die Marge zu verbessern? Alternativ kann bei separatem Preis für den Verzehr im Haus über eine Erhebung einer Servicepauschale nachgedacht werden. Klären Sie außerdem die Auswirkungen auf Gutscheine und bestehende Verträge. Im Rahmen der ersten Umsatzsteuervoranmeldung für den verringerten Mehrwertsteuersatz von 7 % sollten Sie die gemeldeten Zahlen prüfen und plausibilisieren.
Die Absenkung ist eine Chance für die Branche. Weniger Steuerlast, weniger Abgrenzungsprobleme, mehr Flexibilität. Wer sich jetzt vorbereitet, kann die Vorteile ab 2026 voll ausschöpfen.
Bei Fragen zur Umsetzung oder zu den betriebswirtschaftlichen Konsequenzen unterstützen wir Sie gerne, sprechen Sie uns an.
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Kluge Köpfe hinter den Zahlen
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Oliver
Vogt
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
- Tätigkeit bei Unilever
- Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
- Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
- Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
- Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
- Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
- Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
- Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Stephan
Hachmeyer
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
- Langjährige Tätigkeit bei PwC
- Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
- Seit 2021 Geschäftsführer
- Erstellung, Beratung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
- Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
- Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
- Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
- Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)





