Stand 27. März 2020
Die geänderten Regelungen zur Insolvenzantragspflicht befreien den Geschäftsleiter nicht davon, die
Insolvenzreife stetig zu überprüfen. Vielmehr besteht aufgrund der Krisensituation eine gesteigerte
Verpflichtung zur kritischen Hinterfragung der wirtschaftlichen Situation auf den Eintritt und die
Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung. Eine Analyse sollte vor allem anhand
einer Liquiditätsplanung erfolgen.
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Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Insolvenzplan
Bleiben Sie gesund!