Augen auf bei der Berufswahl: Unsere Juristen behalten mit Engagement und Expertise in der Rechtsberatung den Durchblick in Sachen Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Marken- und Urheberrecht oder Steuerrecht. Spezielle Rechtsfelder wie etwa Medizinrecht und komplexe Vertragsgestaltungen nehmen wir ebenfalls gern ins Visier.
Rechtsberatung in der Region Hannover
Alles, was Recht ist
Unsere Rechtsanwälte verfügen über anerkannte Expertise und hohe unternehmerische Sensibilität. Aus der fachübergreifenden Zusammenarbeit à la Winsulting® mit unseren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern resultieren dadurch individuelle, zukunftsgewandte und juristisch sichere Lösungen.
Wenn irgend möglich, sollten Prozesskostenrisiken und zeitaufwendige Auseinandersetzungen vermieden werden. Kommt es dennoch hart auf hart, sind Sie bei unseren erfahrenen Anwälten und dem angeschlossenen Netzwerk in Sachen Rechtsberatung in besten Händen. Wir kreieren rechtssichere Entscheidungsgrundlagen für bedeutsame Investitionen. Recht so!
Ihr Recht ist unser Auftrag.
Arbeitsrecht
In – insbesondere mittelständischen – Unternehmen stellen verlässliche gute Mitarbeiter einen der zentralen Aspekte für den wirtschaftlichen Erfolg dar. Parallel sind die mit Arbeitsverhältnissen einhergehenden Fragestellungen regelmäßig sehr sensibel und in rechtlicher Hinsicht in der Regel sehr komplex. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit fachlicher Expertise, aber auch langjähriger Erfahrung, in diesem sensiblen Bereich zur Seite. Zudem gewährleistet die fachübergreifende Kenntnis im Arbeits- und Sozialrecht einen ganzheitlichen Betrachtungswinkel, der die zunehmend wichtiger werdenden sozialrechtlichen Aspekte bei der Beratung bzw. Vertragsgestaltung sogleich mit abdeckt.
Schwerpunkte unserer arbeits- und sozialrechtlichen Tätigkeiten sind die Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen aller Art sowie von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, das Führen von Kündigungsschutzprozessen sowie die gerichtliche Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht, die Beratung und Gestaltung im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge, die Beratung bei Restrukturierungsmaßnahmen (Kurzarbeit, Massenentlassung, Outsourcing), das Verhandeln von Interessensausgleich- und Sozialplänen, die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von freien Mitarbeitern (Stichwort: „Scheinselbständigkeit“), die Beratung im Bereich Mindestlohn sowie die Beurteilung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Erbrecht
Die Frage der Nachfolge hat zentrale Bedeutung für den generationenübergreifenden Bestand eines Unternehmens. Unser Kompetenzteam Erbrecht begleitet Sie bei der rechtzeitigen Planung und Gestaltung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge im nationalen wie im internationalen Bereich. Unsere benannte Expertise im Gesellschaftsrecht stellt zudem die ganzheitliche Regelung der Unternehmensnachfolge sicher, ohne dass wir den Unternehmer hinter der Gesellschaft vernachlässigen. Unser multidisziplinärer Ansatz schafft hierbei den entscheidenden Mehrwert für Sie. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Experten im Steuerrecht und Wirtschaftsprüfern unserer Schwestergesellschaften stellt die Planbarkeit und Steueroptimierung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge sicher.
Wir beraten unsere Mandanten insbesondere in den Bereichen (gesellschaftsrechtliche) Nachfolgeregelungen – insbesondere in Familienunternehmen -, Gestaltungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens im Nachfolgefall, Steueroptimierte Gestaltung ihrer persönlicher Verfügungen von Todes wegen, internationale Nachfolgegestaltungen, steueroptimierte Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, Beratung bei der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen, Beratung bei der Errichtungen von Familienstiftungen, Gestaltung ihrer persönlichen Altersvorsorge, insbesondere Gestaltung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die ihre Bedürfnisse wirklich berücksichtigen, Begleitung bei Erbauseinandersetzungen nach Eintritt des Erbfalles, Übernahme von Testamentsvollstreckungen. Unsere Expertise im Prozessrecht gewährleistet, dass Ihre Rechte auch im gerichtlichen Streitfall gewahrt werden.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhaltliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen, strategische Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Beschlussfassungen, Beschlussanfechtungsverfahren, Begleitung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten, Umwandlungen (wie Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel), Gründungen, Fusionen und Liquidationen, Unternehmenskäufe und Transaktionen, Kooperationsmodelle und –verträge, Kapitalbeschaffung und -erhaltung durch Finanzierungs- und Investitionsmodelle, Joint Ventures, Begleitung und Beratung bei Haftungsfällen und Compliancefragestellungen, Restrukturierung und Sanierung sowie Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensnachfolge.
Das weite Feld des Handels- und Wirtschaftsrechts gehört ebenfalls zu unseren Kernbereichen . Schwerpunkte unserer vertragsgestaltenden und –beratenden Tätigkeit sind Kauf- und Lieferverträge, Finanzierungsverträge, Gewährleistungsverträge, Leasingverträge, Outsourcingverträge, Transport-, Lager- und Logistikvereinbarungen, Konzeptionierung, Verhandlung und Abschluss von Kooperations- oder Joint Venture Verträgen, Haftungsrecht – insbes. Produkt- und Produzentenhaftung -, Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen, Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Versicherungsrecht sowie das Handelsvertreter- und Vertriebsrecht.
Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht:
Immobilienrecht
Beratung im Immobilienrecht
Ein Schwerpunkt unserer Expertise liegt auf der Begleitung von Immobilientransaktionen (An- und Verkauf) über hochwertige Einzelimmobilien oder ganze Immobilienportfolien als Asset- oder Sharedeal. Dabei übernehmen unsere Spezialisten insbesondere die immobilien- und mietrechtliche Due Diligence sowie die Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrages. Natürlich gewährleisten wir für Sie die Post-Closing-Beratung und unterstützen Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere auf das Gewerberaummietrecht spezialisierten Rechtsanwälte bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung in allen Phasen eines Mietverhältnisses, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Eine unserer Kernkompetenzen liegt dabei in. Auch im Rahmen der Gestaltung von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen begleiten wir Sie qualifiziert. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie dabei nicht nur die außergerichtliche Korrespondenz, sondern vertreten Sie auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ihr Ansprechpartner im Immobilienrecht:
Medizinrecht
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Medizinrechts umfasst unter anderem die Beratung und Vertragsgestaltung bei Gründung und Beendigung von beruflichen Kooperationsformen sowohl in der Praxis als auch in der Klinik sowie bei Erwerb und Veräußerung von Praxen und Apotheken, und die Beratung im Berufsrecht der Heilberufe und im Krankenhausrecht.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bildet der Aufbau neuer Versorgungsstrukturen wie etwa die verschiedenen Kooperationsformen zwischen den Berufsträgern, die medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und andere Versorgungsformen (sektorenübergreifende und integrierte Versorgung). Im Mittelpunkt unserer Beratung steht weiterhin die vertragliche Gestaltung solcher Kooperationsformen, die wegen der komplexen Aufgabenstellung spezialisiertes Wissen und tiefes Verständnis für die Besonderheiten im Gesundheitswesen erfordert. Mit unserer multidisziplinären Ausrichtung verstehen wir es zudem, auch die an das Medizinrecht angrenzenden Rechtsgebiete wie etwa das Haftungs-, Wettbewerbs-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht mit einem hohen Qualitätsstandard zu versehen.
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:
Prozessführung, Schiedsverfahren, Mediation
Rechtliche Streitigkeiten können das Geschäft eines Unternehmens ernsthaft und nachhaltig beeinträchtigen. Wir helfen Ihnen dabei, bereits im Vorfeld Streitigkeiten zu vermeiden und analysieren gemeinsam mit Ihnen sorgfältig die Optionen in der Streitsituation. Unsere Expertise im Prozessrecht hilft Ihnen dabei, eine belastbare Entscheidung zu treffen, ob ein Rechtsstreit unternehmerisch vertretbar ist und wo (Kosten-)Risiken bestehen. Denn Recht zu haben heißt leider nicht immer auch Recht zu bekommen.
Wenn sich ein Verfahren nicht vermeiden lässt, vertreten wir aktiv Ihre Interessen vor staatlichen Gerichten, aber auch Schiedsgerichten in ganz Deutschland. Zur Umsetzung Ihrer Ansprüche entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine effektive Strategie, die wir je nach Prozessverlauf aktualisieren. Dabei hilft uns nicht nur unsere jahrelange Prozesserfahrung, sondern auch modernste Analyse-Werkzeuge, mit denen sich selbst extrem komplexe Sachverhalte effektiv bearbeiten lassen. In geeigneten Fällen denken wir auch an alternative Streitbeilegungsmethoden (Alternativ Dispute Resolution) etwa durch den Einsatz einer Mediation oder helfen Ihnen beim Abschluss einer Prozessfinanzierung.
Restrukturierung, Sanierung, Insolvenzrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen und sämtliche an einer Krisensituation oder einem Insolvenzverfahren Beteiligte. Unser Spektrum reicht von der Beratung bei ersten Krisenanzeichen über ein Insolvenzverfahren oder eine Eigenverwaltung bis hin zu einem Neustart nach der Krisenbewältigung.
Noch bevor Unternehmen und Unternehmer in finanzielle und wirtschaftliche Krisensituationen kommen, bieten unsere rechtlichen und interdisziplinären Beratungsansätze Analyse- und Gestaltungselemente an, etwaigen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Insbesondere zu erwähnen sind die vertragsrechtliche und persönlich beratende Begleitung bei Finanzierungsvereinbarungen, individuelle Begleitung von Führungskräften und Mitgliedern von Aufsichtsorganen im Rahmen des Abschlusses von risikobehafteten Verträgen, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich „asset protection“, Personalmaßnahmen sowie die Beratung von Gläubigern im Rahmen der Beschaffung, Durchsetzung und Verwertung von Sicherheiten gegenüber Schuldnerunternehmen.
Ist eine Unternehmenskrise eingetreten, treten gegenläufige Interessen auf Schuldner- und Gläubigerebene noch deutlicher hervor. Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, ebenso wie die Gestaltung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschafter, der wesentlichen Kreditgeber und auch neuer Geldgeber, werfen anspruchsvolle rechtliche und steuerrechtliche Fragen auf. Unsere Beratungskompetenz umfasst dabei insbesondere die Beratung und Vertretung von Organisationen, Unternehmen und Unternehmensorganen bei Reorganisations-und Strukturmaßnahmen, gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Betreuung von Handelnden während des Restrukturierungsprozesses, rechtliche und steuerliche Gestaltung von finanziellen Unterstützungsmaßnahmen durch Gläubiger und Gesellschafter, Einbindung von Interimsmanagern und Übernahme von Aufsichts- und Beiratsfunktionen.
Ist eine Insolvenz eingetreten, konzentrieren sich in der Regel die Bemühungen des Schuldnerunternehmens, möglichst erfolgreich finanzielle Ansprüche der Gläubiger abzuwehren. Gläubiger streben danach, ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen und gewährte Sicherheiten zu verwerten. Die Erstellung von Sanierungs- und Insolvenzplänen sowie deren Umsetzung in Verhandlungen mit den Gläubigern bieten die Möglichkeit, den Unternehmenskern zu erhalten und das Unternehmen fortzuführen. Zur Zielerreichung bietet sich häufig auch der Kauf/Verkauf eines Unternehmens in der Krise an (Distressed M&A).
Wesentliche Bestandteile unseres integrierten Beratungsspektrums sind dabei die prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, gerichtliche und außergerichtliche Beratung im Bereich Insolvenzanfechtung, Eigenkapitalersatz, Organhaftung, Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten und Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle. Wir begleiten und beraten bei der Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplanverfahren und Schuldner- sowie Gläubigervereinbarungen, Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss sowie die rechtliche und steuerliche Gestaltung von jeder Art einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal oder Share-Deal) einschließlich arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Risikobewertung, Erstellung und Umsetzung von Übernahmekonzepten.
Wir beraten zudem vor und im Schutzschirmverfahren, in der (vorläufigen) Eigenverwaltung und dem (vorläufigen) Insolvenzverfahren.
Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung, Sanierung, Insolvenzrecht:
Versicherungsrecht
Beratung im Versicherungsrecht
Unsere besondere – gerade forensische – Expertise im Versicherungsrecht gründet sich u.a. auf der kontinuierlichen, gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten, hier insbesondere von Versicherungsunternehmen, seit über 15 Jahren. Hierzu zählen – bundesweit – erstinstanzliche Gerichtsverfahren vor den Versicherungskammern der Landgerichte, sowie Berufungsverfahren vor den Versicherungssenaten der Oberlandesgerichte und die prozessstrategische Parallelberatung im Rahmen von Revisionsverfahren vor dem Versicherungssenat des Bundesgerichtshofes.
Thematische Schwerpunkte der – zwischenzeitlich in hoher dreistelliger Zahl effektiv geführten – Rechtsstreitigkeiten sind die Personenversicherungen (wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung), D&O-Versicherungen sowie betriebliche Versicherungen.
Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht:
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft. Die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige sind eingeschränkt worden.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die professionelle Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen eine strategisch abgestimmte Zusammenarbeit mit der materiell-steuerrechtlichen Vertretung voraussetzt. Wir arbeiten daher eng mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie mit Steuerabteilungen von Unternehmen zusammen. Im Austausch der Spezialisten analysieren und bewerten wir den Sachverhalt und die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen. Dabei betrachten wir es als unsere Kernaufgabe, die diesbezüglichen Fragen für unsere Mandanten klug, umfassend und eindeutig zu beantworten.
Ihr Ansprechpartner im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht:
Ihre Ansprechpartner
Dr. jur. Nicolas W. Garstka
- Studium in Hannover
- 2001 Zulassung zum Rechtsanwalt
- Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei Götz-Werner von Fromberg & Collegen
- Seit 2016 geschäftsführender Gesellschafter
- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Beratung und Vertragsgestaltung)
- Versicherungsrecht (Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, D&O-Versicherungen)
- Prozessrecht (Gerichtliche Vertretung von Versicherungsunternehmen, Gesellschafterstreitigkeiten, Steuerberaterhaftung)
Thorsten Hunsalzer
- 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
- 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
- 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
- Seit 2020 bei Gehrke Econ
- Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
- Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
- Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
- Gläubigervertretung
Of Counsel
Prof. Dr. Dietmar
Nolting, LL.M.
- Studium an der Universität Passau und am King‘s College der University of London
- Rechtsanwalt seit 1995, seit 2002 Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Nordhessen
- Bestellung als Steuerberater im Jahr 2000
- Gesellschaftsrecht (Beratung insb. zur Haftungsprävention, Vertragsgestaltung)
- Verwaltungs- und Steuerrecht (Rechtsvertretung, Prozessvertretung, Verfassungsbeschwerden)
- Medizinrecht (Beratung von Leistungserbringern)
- Konfliktmanagement (Verhandlungsführung, Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren)