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Fünf wesentliche steuerlicheMaßnahmen des Koalitionsvertrags
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Unsere Zahl des Monats Ausgabe 55
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.

Fünf wesentliche steuerliche Maßnahmen des Koalitionsvertrags

Heute möchten wir Ihnen einen Überblick über wesentliche Maßnahmen, die die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat und speziell für Bäckereien und Konditoreien vorteilhaft seien können, informieren.  

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % soll dauerhaft für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gelten – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Laut Koalitionsvertrag ist die Umstellung zum 1. Januar 2026 geplant.  

Verzehr vor Ort (z.B. belegte Brötchen im Cafébereich)

1. Bisher: 19  % Umsatzsteuer 

2. Künftig:  7 % Umsatzsteuer 

3. → Das senkt die Steuerlast und kann die Preise für Kunden attraktiver machen. 

Außer-Haus-Verkauf (z.B. Brötchen zum Mitnehmen)

Bleibt wie bisher bei  7  %  

Getränke (z.B. Kaffee, Tee, Softdrinks)

1. Bleiben weiterhin mit 19 % besteuert, egal ob vor Ort oder Außer-Haus 

2. → Keine Änderung in diesem Bereich. Ob sogenannte Milchmischgetränke (mind. 75 % Milchanteil z.B. Cappuccino, Latte-Macchiato, etc.) Außer-Haus ab 2026 weiterhin mit 7 % besteuert werden, wird im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. 

Degressive Abschreibung („Turbo-AfA“) 

Zwischen 2025 und 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % auf betriebliche Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Das bedeutet: Bäckereien können 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Maschinen oder Geräte sofort steuerlich geltend machen. Das verbessert die Liquidität und schafft Investitionsanreize.  

Senkung der Körperschaftsteuer 

Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt werden. Auch Personengesellschaften wie viele inhabergeführte Bäckereien sollen durch Verbesserungen beim Optionsmodell (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) profitieren.  

Registrierkassenpflicht ab 2027 

Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € eingeführt. Das betrifft viele Bäckereien und bedeutet, dass elektronische Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend werden und eine offene Ladenkasse z.B. in Verkaufswagen nicht mehr zulässig ist. 

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge 

Unternehmen können künftig eine Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Fahrzeuge geltend machen. Das soll Investitionen in umweltfreundliche Lieferfahrzeuge fördern – besonders interessant für die Lieferfahrzeuge der Bäckereien. Die neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, wie sie im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehen ist, sieht folgende Regelungen vor:

Höhe der Sonderabschreibung

  • 50 % im ersten Jahr der Anschaffung
  • 25 % im zweiten Jahr

Das bedeutet, dass Unternehmen bereits in den ersten zwei Jahren 75 % der Anschaffungskosten eines E-Fahrzeugs steuerlich geltend machen können. Diese Regelung gilt bis Ende 2028.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern!

Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.

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Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Stephan Hachmeyer,
° Sustainability-Auditor IDW ° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
  • Langjährige Tätigkeit bei PwC
  • Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
  • Seit 2021 Geschäftsführer
Schwerpunkte
  • Erstellung, Beratung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
  • Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
  • Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
  • Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)








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